LOKORAMA SÜDBAHN
In 8 Stunden 9 Minuten von Wien nach Triest
Das 150 Jahr Jubiläum der Südbahn hat SH PRODUCTION zum Anlass genommen, eine durchgehende Führerstandsmitfahrt von Wien nach Triest zu realisieren. Die 6 Teile entsprechen genau den Bauabschnitten, wie sie vor 150 Jahren vergeben resp. einzeln fertig gestellt wurden.
DVD 1 SÜDBAHN: Wien – Mürzzuschlag
Bauabschnitt: Wien - Gloggnitz, Länge: 74,8 km, Baubeginn: 1. März 1839 Eröffnung: 5. Mai 1841
Bauabschnitt: Gloggnitz - Mürzzuschlag (Semmeringbahn), Länge: 41,8 km, Luftlinie: 21 km, Höhendifferenz: 459 Meter, Bauzeit: 16.10.1848 - April 1854
DVD 2 SÜDBAHN: Mürzzuschlag – Graz
Baubschnitt: Mürzzuschlag - GrazLänge: 94.7 km Baubeginn: 1842 Eröffnung: 21. Oktober 1844
DVD 3 SÜDBAHN: Graz – Cilli
Bauabschnitt: Graz - Cilli Länge: 132,2 kmBaubeginn: 1843 Eröffnung: 2. Juni 1846
DVD 4 SÜDBAHN: Cilli –Laibach
Baubschnitt: Cilli - Laibach Länge: 88,7 km Baubeginn: 1845 Eröffnung: 16. August 1849
DVD 5 SÜDBAHN: Laibach - Villa – Opicina
Baubschnitt: Laibach - Triest Länge: 144,9 km Baubeginn: 1850 Eröffnung: 27. Juli 1857
DVD 6 SÜDBAHN: Villa - Opicina - Triest
Länge: 144,9 km Baubeginn: 1850 Eröffnung: 27. Juli 1857
Mit Einblendungen aller Stationen
Drehgenehmigungen einmal so / einmal so!
Sehr unterschiedlich fiel die Erteilung der Drehgenehmigung bei der Realisierung der Südbahn-Führerstandsmitfahrt aus. Größten Dank möchte das LOKORAMA Produktionsteam hier den Österreichischen Bundes- und Slowenischen Staatsbahnen ausstellen. In keinster Weise zeigten sich die italienischen Bahnbehörden kooperativ. Für die letzten 16 Kilometer von Vila Opicina nach Triest waren wochenlange Anfragen bis nach Rom notwendig und waren letztlich bis zum geplanten Dreh nicht möglich. Abgesehen von astronomischen Geldforderungen war auch der Bürokratismus bei den ??? FS himmelschreiend. Gelöst wurde das Problem, indem bei der ÖBB/ ROCO Erlebnisreise an die Adria, das letzte Teilstück der Südbahn vom Sonderzug aus ohne Genehmigung gefilmt wurde. Na dann eben so!!!
INFO-Programm gemäß § 14 JuSchG
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