Der Autor Helmut Neumann setzt die Reihe seiner bisher aus eigenem Erleben oder durch Kollegen zugetragenen Geschichten aus der Dampflokzeit fort – noch „ruht das Feuer“ nicht! Besonders aus seiner Eisenacher Zeit gibt es noch Vieles nachzutragen.
Die betriebsfähig unter Dampf abgestellten Lokomotiven, das können Reserve- oder Pausen-Lokomotiven sein, werden durch zugelassene Kesselwärter beaufsichtigt. Deren Aufgaben bestehen vor allem darin, bei Rostlokomotiven den Dampfdruck mindestens bis etwa 4 bar unter höchstzulässigen Betriebsdruck und den Wasserstand ungefähr auf 1/2 bis 2/3 Glashöhe zu halten.
Dazu ist ein auf dem Feuerrost ringförmig angelegtes Reservefeuer erforderlich: Es wird Kohle vor die Vorderwand, an die beiden Seitenwände sowie an die Rückwand der Feuerbüchse auf den Feuerrost gebracht. Die Wärmeentwicklung ist relativ gering – sie genügt aber den jetzt erforderlichen Ansprüchen, den Dampfdruck und den Wasserstand in den zulässigen Bereichen zu halten.
Es herrscht „Ruhe im Feuer“. Diese „Ruhe“ kann jederzeit durch einen den Dienst antretenden Lokheizer durch gleichmäßiges Verteilen der Glut des Reservefeuers und Aufwerfen von frischem Brennstoffs beendet werden. |